Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird 2020 steigen. Ab Januar müssen Arbeitgeber statt 9,19 Euro mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde zahlen. Auch die Branchenmindestlöhne werden steigen, etwa in den Branchen Elektro, Dachdecker, Reinigung und Pflege. Diese Änderung gilt auch für die Beschäftigung von Studierenden. Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausführliche Informationen für alle Bereiche herausgegeben. Bereits im Oktober 2019 wurde der Mindestlohn für Leiharbeiter erhöht – auf 9,96 Euro (West) und 9,66 Euro (Ost).
Die elektronische deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tritt 2021 in Kraft
Der „Gelbe Zettel“, also ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern, wird nur noch in elektronischer Form vorliegen. Arbeitgeber werden künftig von der Krankenkasse per E-Mail darüber informiert, wann und wann die Arbeitsunfähigkeit andauert und die Lohnzahlung ausläuft. Datenaustauschsysteme sollten bis 2021 fertig sein, wenn die Regeln gelten.
Facharbeiter zur Einwanderung zugelassen.Bisher konnten Drittstaats-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss nur dann in Deutschland arbeiten, wenn sie im sog Wunschberufe - etwa in der Altenpflege. Ab März 2020 können dies alle Fachkräfte – unabhängig von ihrem Beruf. Vorausgesetzt, sie haben eine Jobzusage, einen anerkannten Berufsabschluss und Sprachkenntnisse.Weitere Änderungen nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Einreise nach Deutschland ohne Arbeitsnachweis und die Beantragung eines sechsmonatigen Visums zur Arbeitssuche ist nicht mehr nur für Forscher, sondern auch für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung möglich.Zu den Voraussetzungen gehören anerkannte Berufsqualifikationen und Existenzmittel (mindestens 720 Euro pro Person). Für Personen über 45 und Auszubildende gelten Sonderregelungen.
Kurzarbeiter: Höhere Pauschalbesteuerungsgrenze
Bisher konnten Arbeitgeber bei Kurzzeitbeschäftigten – etwa Leiharbeitern in der Landwirtschaft – eine Lohnpauschale von 25 Prozent erheben, wenn der durchschnittliche Lohn pro Arbeitstag 72 Euro nicht überstieg. Diese Grenze erhöht sich auf 120 Euro.
Betriebliche Gesundheitsförderung: Höherer Nutzen
Wenn Unternehmer für ihre Mitarbeiter besondere Gesundheitsleistungen anbieten oder bezuschussen, erhalten sie im Gegenzug eine Steuergutschrift. 2020 steigt dieser Betrag von 500 Euro auf 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.