Arbeitsrecht

Deutsches Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir zum Abschluss eines Arbeitsvertrages in der deutschen Rechtsordnung, zur Erfüllung der Pflichten der Arbeitsvertragsparteien und zu Fragen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Selbstverständlich führen wir in allen Instanzen auch Verfahren vor den zuständigen Arbeitsgerichten in Deutschland.

Die häufigsten Dienstleistungen unserer Kanzlei im Arbeitsrecht:

04.02.2020
Kurzarbeitergeld KUG. Unterstützung für deutsche Arbeitgeber in der Corona-Krise

Das Kurzarbeitergeld ist das wichtigste Instrument der staatlichen Hilfe für Unternehmen in der Viruskrise. Es ist jetzt einfach und schnell zugeteilt, und das dafür vorgesehene Budget wurde drastisch erhöht.
Wenn aufgrund des Virus keine Aufträge im Unternehmen vorliegen, hat der Arbeitgeber das Recht, einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen.

19.01.2020
Änderungen im Arbeitsrecht ab 2020

Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird 2020 steigen. Ab Januar müssen Arbeitgeber statt 9,19 Euro mindestens 9,35 Euro brutto pro Stunde zahlen. Auch die Branchenmindestlöhne werden steigen, etwa in den Branchen Elektro, Dachdecker, Reinigung und Pflege. Diese Änderung gilt auch für die Beschäftigung von Studierenden. Die Hans-Böckler-Stiftung hat ausführliche Informationen für alle Bereiche herausgegeben. Bereits im Oktober 2019 wurde der Mindestlohn für Leiharbeiter erhöht – auf 9,96 Euro (West) und 9,66 Euro (Ost).


Die elektronische deutsche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tritt 2021 in Kraft
Der „Gelbe Zettel“, also ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit von Arbeitnehmern, wird nur noch in elektronischer Form vorliegen. Arbeitgeber werden künftig von der Krankenkasse per E-Mail darüber informiert, wann und wann die Arbeitsunfähigkeit andauert und die Lohnzahlung ausläuft. Datenaustauschsysteme sollten bis 2021 fertig sein, wenn die Regeln gelten.

Facharbeiter zur Einwanderung zugelassen.
Bisher konnten Drittstaats-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss nur dann in Deutschland arbeiten, wenn sie im sog Wunschberufe - etwa in der Altenpflege. Ab März 2020 können dies alle Fachkräfte – unabhängig von ihrem Beruf. Vorausgesetzt, sie haben eine Jobzusage, einen anerkannten Berufsabschluss und Sprachkenntnisse.
Weitere Änderungen nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Die Einreise nach Deutschland ohne Arbeitsnachweis und die Beantragung eines sechsmonatigen Visums zur Arbeitssuche ist nicht mehr nur für Forscher, sondern auch für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung möglich.
Zu den Voraussetzungen gehören anerkannte Berufsqualifikationen und Existenzmittel (mindestens 720 Euro pro Person). Für Personen über 45 und Auszubildende gelten Sonderregelungen.

Kurzarbeiter: Höhere Pauschalbesteuerungsgrenze
Bisher konnten Arbeitgeber bei Kurzzeitbeschäftigten – etwa Leiharbeitern in der Landwirtschaft – eine Lohnpauschale von 25 Prozent erheben, wenn der durchschnittliche Lohn pro Arbeitstag 72 Euro nicht überstieg. Diese Grenze erhöht sich auf 120 Euro.

Betriebliche Gesundheitsförderung: Höherer Nutzen
Wenn Unternehmer für ihre Mitarbeiter besondere Gesundheitsleistungen anbieten oder bezuschussen, erhalten sie im Gegenzug eine Steuergutschrift. 2020 steigt dieser Betrag von 500 Euro auf 600 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.


24. März 2020
Steuerliche Aspekte des Innenministeriums in Deutschland.

Fernarbeit in Deutschland. Steuerliche Aspekte
Auch die Kosten für die Anschaffung zusätzlicher Ausstattung (z. B. Laptops, Drucker oder Mobilgeräte) sowie weitere Investitionen im Zusammenhang mit der Arbeit im Home Office (Home Office) können Betriebskosten des Arbeitgebers darstellen (§ 4 Abs. 4 EStG).
Entstehen dem Arbeitnehmer Einrichtungskosten, können diese als Werbekosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden (§ 9 EStG). Hat der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung keine andere Arbeitsstätte, können unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen bis zu einer Höhe von 1.250,00 Euro in die jährliche Steuererklärung aufgenommen werden. Derzeit ist noch nicht klar, inwieweit die vorübergehende Schließung von Arbeitgebern aufgrund von COVID-19 als „sonst nicht verfügbare befristete Stelle“ angesehen werden könnte.
Veröffentlichungen

Folgen des Brexits in Polen und Deutschland

Veröffentlichung des polnischen Finanzministeriums zu den Auswirkungen des Brexit.

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