Polizeikontrolle - Schweigen ist ein Grundrecht
Immer öfter stellt sich die Frage nach dem richtigen Umgang mit der Polizei. Sei es bei der Straßenkontrolle, Eingang des Zeugenfragebogens oder Korrespondenz mit den Vorwürfen im Bußgeldbescheid.
Wenn Sie von der deutschen Polizei festgenommen werden, müssen Sie nur Angaben zu Ihrer Person machen. Es besteht keine Notwendigkeit, sich mit dem Vorwurf an Ort und Stelle zu rechtfertigen. Sie haben die Möglichkeit, in einem späteren Verfahrensstadium eine schriftliche Erklärung abzugeben.
Daher ist es am besten, bei Polizeikontrollen zu schweigen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Ihre Aussagen erschwerend wirken. Dies gilt auch, wenn Sie überzeugt sind, nichts falsch gemacht zu haben.
Wenn Sie Post von der Polizei erhalten, können Sie entweder sofort Anzeige erstatten oder zu einem Anwalt gehen, der Sie von Anfang an schützt.
Häufig erhalten Sie als Halter des Fahrzeugs die sog Zeugenanhörung. An dieser Stelle ist zu bedenken, dass die Polizei Sie nicht direkt anklagt, sondern behauptet, dass mit Ihrem Fahrzeug eine Straftat begangen wurde. Da der Polizei der Fahrer nicht bekannt ist, werden Sie als Halter des Fahrzeugs gebeten und grundsätzlich verpflichtet, den Namen des Fahrers anzugeben. Sie können schweigen, wenn der Fahrer mit Ihnen verwandt ist (Ehepartner, Partner, Verlobte, Kinder, Geschwister). Gehört der Fahrer zu diesem Personenkreis, müssen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person machen, andernfalls steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu, über das Sie informiert werden müssen. Die Angabe nur Ihrer persönlichen Daten ist nicht gleichbedeutend mit dem Eingeständnis, dass Sie gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben.
Gleiches gilt, wenn die Polizei zu Ihnen nach Hause kommt, weil sie die Auskunft verweigert hat. Denn wenn kein Fahrer angegeben wurde, prüft die Polizei, wer sonst noch unter dieser Adresse gemeldet ist. Die Polizei kann unangemeldet vor Ihrer Tür stehen, um die Person auf dem Foto der Kamera zu identifizieren. Normalerweise öffnet der Fahrer die Tür nicht und alle anderen sagen, dass sie den Fahrer nicht erkennen.
Zusammenfassung der obigen Regeln:
1. Sie haben das Recht zu schweigen. Sie müssen sich nicht belasten.
2. Die Polizei muss über das Schweigerecht informieren und Weisungen erteilen.
3. Ihre Informationspflicht beschränkt sich auf die Angabe Ihrer persönlichen Daten und die Vorlage Ihrer Papiere und Fahrzeugpapiere.
4. Im Falle einer Straßenkontrolle können Sie sich im Folgeverfahren immer auf die Vorwürfe berufen.
5. Gegen die Verhängung einer Geldbuße kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung (Datum auf dem gelben Umschlag) Berufung eingelegt werden.
6. Wenn Sie hohe Bußgelder, Fahrverbote oder gar Fahrverbote vermeiden wollen, beauftragen Sie von vornherein einen Anwalt mit Ihrer Vertretung.
Wenden Sie sich gerne an den deutschen Rechtsanwalt unserer Kanzlei.