Unsere deutsche Kanzlei befasst sich auch mit strafrechtlichen Wirtschaftsfällen unserer Mandanten.
Wirtschaftliche Tätigkeit, insbesondere grenzüberschreitende Tätigkeit, führt Unternehmer manchmal dazu, mit Strafrecht und Straftaten in Berührung zu kommen. Am häufigsten trifft dies auf das deutsche Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsdelikte zu.
Auch in solchen Situationen bieten wir unseren Kunden Unterstützung an.
Strafverfahren mit Auslandsbezug sind in der inländischen Praxis oft wenig bekannt. Die Kenntnis der internationalen Besonderheiten ermöglicht es daher, alle Rechte der Verfahrensbeteiligten zu nutzen.
Unsere Mandanten sind häufig Anwaltskanzleien oder interne Rechtsabteilungen von Unternehmen, die Unterstützung in strafrechtlichen Haftungssituationen ihrer Mandanten suchen.
Compliance in Unternehmen hat mit dem Strafrecht zu tun. In großen Strukturen gilt es, Missbrauch durch Mitarbeiter zu verhindern. Auch das Risiko der Vorstandshaftung für das Verhalten anderer Personen erfordert vorbeugende Maßnahmen.
Mit der Größe der wirtschaftlichen Tätigkeit, dem Eintritt in ausländische Märkte, steigt das Risiko von Straftaten und Straftaten durch Mitarbeiter auf verschiedenen Ebenen, deren Folgen vom Vorstand oder dem Unternehmen selbst getragen werden.