Die Einkommensgrenzen steigen
Die deutsche Einkommensgrenze wird 2020 um 1,95 % angehoben. Dies kommt allen Steuerzahlern zugute und soll die Erosion des Einkommenswachstums durch einen progressiven Steuersatz im Inflationsfall verhindern.
Neuer Freibetrag
Die Grundfreigrenze, ab der Sie in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen müssen, wird ab 2020 auf 9.408 Euro angehoben.
Steuerliche Absetzbarkeit für privat genutzte Firmen-E-Autos.
Wer ein eigenes Elektro- oder Hybridauto privat nutzt, muss monatlich nicht mehr ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch 0,5 Prozent. Bisher galt die Regelung nur für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2021 gekauft oder geleast wurden: Dieses Datum wurde bis 2030 verlängert.
Berufskraftfahrer: höhere Pauschale
Bislang schlüsseln Berufskraftfahrer die Kosten auf, die ihnen für die Übernachtung im Auto ihres Arbeitgebers entstehen. Ab 2020 gilt eine Pauschale von 8 Euro pro Kalendertag. Soweit die tatsächlichen Kosten diesen Betrag übersteigen, können sie dennoch einzeln erfasst werden.
Steueridentifikationsnummer auch für beschränkt Steuerpflichtige.
Im Jahr 2020 erhalten auch in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer (z.B. Saisonarbeiter) eine Steueridentifikationsnummer nach dem Jahressteuergesetz 2019. Diese Nummer kann der Arbeitnehmer bei dem für den Arbeitgeber zuständigen Finanzamt beantragen Sitz - oder den Arbeitgeber ermächtigen, dies für ihn zu tun.
Steuererklärung für Kapitalerträge
Alle Arbeitnehmer, die Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Steuerabzug erzielt haben, müssen künftig eine Steuererklärung abgeben.
Mehrfacher Wechsel der Steuerklasse möglich
Nach der Neuregelung können Ehegatten künftig uneingeschränkt einen Wechsel der Steuerklasse beantragen. Dies soll den Steuerpflichtigen mehr Flexibilität geben, da sich die Bedingungen für die Wahl der günstigsten Steuerklasse im Laufe des Jahres ändern können – zum Beispiel, wenn ein Partner verstirbt oder seinen Arbeitsplatz verliert.
Zuschüsse für Reparaturen und moderne Heizungsanlagen
Hausbesitzer in Deutschland, die eine über zehn Jahre alte Immobilie selbst nutzen und energetisch sanieren lassen, erhalten ab dem 1. Januar 2020 einen Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent ihrer Aufwendungen – verteilt auf drei Jahre. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2029.Zusätzlich erhalten Immobilieneigentümer, die in den kommenden Jahren von Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umsteigen, eine Förderung von 40 %. Zudem ist ab 2026 der Einbau von Ölheizungen in Gebäuden, die klimafreundliche Wärme erzeugen können, nicht mehr erlaubt.