Absurde Pflichten deutscher Arbeitgeber im Zusammenhang mit Covid
Covid in Deutschland. 3G am Arbeitsplatz in Deutschland.
Obligatorische Tests für ungeimpfte Personen
In der vergangenen Woche ist in Deutschland ein Verbotsschutzgesetz in Kraft getreten.
Neu: Auch am Arbeitsplatz gilt das 3G-Prinzip, also geimpfte, nach Krankheit Getestete, die sich täglich Tests unterziehen müssen.
Es versteht sich von selbst, dass ungeimpfte Personen immer eine Prüfbescheinigung vorlegen müssen.
Wie funktioniert es in der Praxis? Nun, nicht angeschnallte Personen müssen täglich eine Bescheinigung über einen negativen Kronentest vorzeigen.
Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen:
• Bei der IHK bleiben Fragen offen, zB zum Montagewerk
• Wenn Ihnen bei Nichtbestehen der Prüfungen eine Kündigung droht, würde sich dies direkt auf den Fachkräftebedarf auswirken.
Viele ungeimpfte Arbeitnehmer werden künftig länger pendeln. Dank der neuen Regeln werden sie häufiger Testverfahren durchlaufen.
Ungeimpfte Personen, die in Deutschland arbeiten, müssen täglich am Arbeitsplatz ein negatives Korone-Testergebnis vorweisen.
Sachsens Arbeitsminister Martin Dulig sagte: „Täglich testen bedeutet, dass sie entweder zu einer Teststelle gehen und dann dem Arbeitgeber einen 24 Stunden gültigen Test vorlegen.
Es ist auch möglich, einen PCR-Test in einem Forschungszentrum zu bezahlen. Sie ist jedoch 48 Stunden gültig. "
Nach dem Vier-Augen-Prinzip ist auch ein Schnelltest vor Ort durch geschulte Personen vor Arbeitsbeginn möglich. Nach geltendem Recht muss der Arbeitgeber sie seinen Arbeitnehmern grundsätzlich zweimal wöchentlich anbieten. Allfällige Mehrkosten – zum Beispiel für einen PCR-Test – muss der Mitarbeiter allerdings tragen.
Lange Wartezeiten durch weniger Testzentren
Zudem stehen seit einigen Wochen wieder kostenlose Einbürgerungstests zur Verfügung, die mehrmals wöchentlich durchgeführt werden können. Allerdings kann es für Arbeitnehmer ziemlich verwirrend sein, sich testen zu lassen, insbesondere in Gebieten mit wenigen Testzentren.
Allerdings müssen die Ungeimpften das jetzt tun, sagt Sachsens Arbeitsminister Dulig. Und er betont: „Jeder hat das Recht und die freie Wahl, sich impfen zu lassen. Und es ist das Angebot des Staates, sich kostenlos impfen zu lassen. Daher ist es auch Sache des Arbeitnehmers, zu entscheiden, ob er dieses Angebot annimmt oder die Last trägt.“ "
Die IHK unterstützt die Regelung, hat aber auch Fragen: Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig hält die Neuregelung für richtig. Doch bei der Umsetzung haben viele Unternehmen noch Fragen, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Kristian Kirpal:
„Wie gehen wir damit um, dass beispielsweise Mitarbeiter Montagedienst haben, wie wird es behandelt, wenn sie Außendienstmitarbeiter sind? Also gar nicht im Unternehmen sind. Wie wird das dokumentiert?“
Finanzielle Folgen für ungeprüfte deutsche Arbeitgeber
In der Regel müssen sich deutsche Arbeitnehmer, die ohne Prüfung zur Arbeit kommen, unbezahlt frei nehmen oder im schlimmsten Fall kündigen. Das schafft in Zeiten des Fachkräftemangels ein Dilemma, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Kristian Kirpal: „Grundsätzlich brauchen wir Fachkräfte. Wir brauchen unsere Mitarbeiter angemessen reagieren können.
Arbeitgeber müssen Prüflisten führen und pflegen
Der Arbeitgeber ist für die Überprüfung der täglichen Tests verantwortlich. Genauso wie die Dokumentation. Aber es kann ganz einfach sein. Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums heißt es, es reiche aus, den Namen des Arbeitnehmers am Tag der Kontrolle auf der Liste „einzukreisen“. Diese Listen sind wiederum sechs Monate aufzubewahren. Denn: Unternehmen müssen auch mit Kontrollen durch lokale Sanitär- und Ordnungsbehörden rechnen.
Auch in Sachsen sollen Polizisten die Kontrollen begleiten. Stellt sich dann heraus, dass die täglichen Testkontrollen nicht konsequent durchgeführt wurden, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld von bis zu 25.000 €.