Die deutsche Anwaltskanzlei KOZLOWSKI hat sich durch ihre langjährige Tätigkeit die Position eines Spezialisten auf dem Gebiet der internationalen Arbeitnehmerentsendung erarbeitet.
Der Gründer der Anwaltskanzlei, der deutsche Rechtsanwalt Piotr Kozłowski, führt seit vielen Jahren Schulungen im Zusammenhang mit der internationalen Beschäftigung durch. Umfangreiche Themen vereinen komplexe Problemstellungen aus vielen Rechtsgebieten:
Internationales Sozialversicherungsrecht.
Internationales und deutsches Steuerrecht.
Arbeitsrecht bei grenzüberschreitender Entsendung.
Die Frage der Drittstaatsangehörigen (außerhalb der Europäischen Union) und ihr Aufenthalts- und Arbeitsrecht in Deutschland.
Piotr Kozłowski war wiederholt als Experte auf dem European Labour Mobility Congress tätig. Auch 2020 wird er als Sachverständiger für die Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland tätig sein.